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GREIFENSTEINER SCHÜTZEN –
und JÄGERVEREIN e.V.
* Es ist generell nur das Schießen auf Scheiben am Kugelfang
gestattet. 2. Die Verwendung von Schrot-, Panzerbrand- und Leuchtspurmunition ist verboten. 3. Jeder am Schießbetrieb teilnehmende Schütze hat vor Beginn des Schießens: * sich mit der Stand- und Brandschutzordnung vertraut zu machen
* 3,- € pro Stunde für den Luftdruckwaffenstand Alle Schützen, die keinem Verein angehören, müssen 1,00 € für den Versicherungsschutz entrichten. 4. Der verantwortliche Schießleiter benennt für die anderen
Bahnen, z.B. für die 100 m- Bahn, eine Standaufsicht, welche
die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit nach den Richtlinien der
Standordnung sicherzustellen hat. Diese Personen unterschreiben dafür. 6. Das Führen von Waffen im Schützenheim des GSJV ist nur im ungeladenen Zustand erlaubt. Ausnahme stellt die Feuerlinie dar, wo die Waffe im geladenen Zustand geführt werden darf. Das Führen von Kurzwaffen in Holstern ist nur den diensthabenden Vereinsmitgliedern während der Dienstzeit erlaubt. 7. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung wird ein Bußgeld von 25,- € erhoben. 8. Das Schießen mit Langwaffen ist in der 25 m- Bahn prinzipiell untersagt. Ausnahmen sind nur mit der ausdrücklichen Genehmigung durch die Standaufsicht möglich. 9. Jeder Schuß in die Anlage wird mit 10,- € geahndet. Bei Schäden größeren Ausmaßes behält sich der Betreiber eine Geltendmachung des Gesamtschadens gegenüber dem Verursacher vor. 10. Bei Aktivierung der optischen und/oder akustischen Warnanlage ist das Feuer sofort einzustellen und die Waffe zu entladen.
-------------------------------------------------------------------------- ORDNUNG für Schießstandaufsicht
1. Dienstbeginn für den lt. Dienstplan eingeteilten Schießleiter
ist jeweils der Sonnabend vor der festgelegten Kalenderwoche um 17.30Uhr. 3. Im Stundenbuch sind von jedem Schießleiter seine geleisteten
Stunden einzutragen. 4. Jeder Schießleiter hat sich mit der im Vereinszimmer aushängenden Haus- und Schießordnung vertraut zu machen und die dort festgelegten Punkte einzuhalten. 5. Die Waffenübergabe erfolgt im gereinigten Zustand um 17.30 Uhr an jedem Sonnabend. 6. Die Munitionsübergabe erfolgt ebenfalls am Sonnabend um 17.30Uhr und muß mit den Eintragungen im Munitionsbuch übereinstimmen. 7. Die Geldübergabe erfolgt ebenfalls am Sonnabend 17.30Uhr. 8. Die Reinigung der Toiletten muß mindestens 1x / Woche von den ABM- Kräften durchgeführt werden. Bei Übergabe am Sonnabend ist der Zustand der Toiletten zu kontrollieren (Freitag Handtuchwechsel). 9. Die Schießstände sind täglich zu fegen 8gesamte
Betonfläche) und die Schützenstände abzuwischen. Der
Kehricht ist in der Toilette zu entsorgen oder von Berechtigten im
Freien zu verbrennen. 10. Den schießdienstleistenden Mitgliedern wird ein Essen und ein Getränk pro Dienst - Tag zum halben Preis verrechnet. 11. Der Schießdienst darf nicht im angetrunkenen Zustand durchgeführt werden. 12. Eine vom Ordnungsamt bestätigte Liste unserer Schießleiter,
sowie die Vereins-WBK´s liegen in der Handkasse, wo sie ständig
aufzubewahren sind. 13. In der Regel werden nur noch nachfolgend aufgeführte Kurzwaffen
nebst Munition vom Schießleiter transportiert. 14. Eine Liste der Vereine, die mit uns einen Nutzungsvertrag abgeschlossen
haben, liegt ebenfalls in der Kasse. 15.Im Schreibtisch befindet sich ein Tischkalender, in dem alle angemeldeten
Schießtermine anderer Vereine eingetragen sind. Jeder Schießleiter
hat die Pflicht, sich vor Dienstbeginn mit diesen Eintragungen vertraut
zu machen. 16. Bei Ermäßigungen (Gruppen mit 5,- EUR Standgebühr)darfdie
blaue Rabattkarte nichtzusätzlich gestempelt werden. 17. Die Standaufsicht hat sich vor und nach jedem Besetzen einer
Schießbahn davon zu überzeugen, daß kein Schuß
in der Anlage zu sehen ist. 18. Der Munitionsverkauf an Vereinsmitglieder und Besitzer von mitgebrachten Waffe erfogtt zu7 den auf der Liste "Munitionsverkaufspreise" festgelegten Preisen. 19. Jeder Schießleiter ist verpflichtet nachfolgend aufgeführte
Unterlagen gewissenhaft zu führen: 20. Für alle Personen, die keine WBK besitzen und schießen möchten, ist eine Tagesversicherung für 0,50EUR auszustellen. 21. Diese Ordnung wird jedem Schießleiter gegen Unterschrift übergeben. Im Oktober 2002 Der Vorstand
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